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21.10.2023 – Lesezeit – 4 Minuten
Förderprogramme zur Digitalisierung Ihrer Kanzlei_
Die erfolgreiche Digitalisierung Ihrer Kanzlei ist mit zahlreichen Kosten in Geld und Zeit verbunden.
Die Anschaffung neuer Soft- und Hardware, sowie Beratungsleistungen und die Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter stellt eine erhebliche Investition für Ihre Kanzlei dar.
Die Bundesregierung hat diverse Förderprogramme ins Leben gerufen, die Ihnen eine entscheidende finanzielle Entlastung bieten können.
Tipp: Über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können Sie gezielt nach Förderprogrammen für die Bedürfnisse und Standorte Ihrer Kanzlei suchen. Die Datenbank können Sie unter www.foerderdatenbank.de aufrufen.
Lassen Sie uns nun einen genaueren Blick auf einige wichtige Förderprogramme werfen. Es lohnt sich!
Förderprogramm „go digital“
Das Förderprogramm „go digital“ fördert Beraterleistungen von Digitalisierungsexperten.
Dabei ist besonders interessant, dass Sie sich als Kanzlei ebenso als Beratungsunternehmen für das Programm bewerben können, um Ihren Mandanten eine entsprechende, geförderte Leistung anbieten zu können.
Ein Beispiel könnte die Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Zusammenhang mit einem digitalen Belegfluss sein.
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen aus Deutschland, mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 20 Mio. €.
Der maximale Zuschuss für ein gefördertes Projekt liegt bei 50 % der angefallenen Kosten.
Das Programm läuft aktuell bis 2024.
Weitere Informationen zur Antragsstellung und Ablauf finden Sie auf der folgenden Website:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html
Förderprogramm „digital jetzt“
Das Förderprogramm „digital jetzt“ richtet sich ebenso an Kleine und Mittelständische Unternehmen.
Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software sowie die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Technologien.
Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 50.000 € pro Unternehmen und kann bis auf 100.000 € gesteigert werden.
Abgedeckt wird bis zu 40 % der Investition. Unternehmen, die ihren Sitz in einer „strukturschwachen Region“ haben, erhalten sogar eine Förderquote von bis zu 50 %.
Aktuell läuft das Programm bis Ende 2023 und es ist ungewiss, ob es weiter verlängert wird.
Hier heißt es also schnell sein, falls Sie noch einen Förderantrag einreichen möchten.
Alle Informationen dazu, welche Investitionen förderfähig sind und wie die Antragsstellung erfolgt, finden Sie auf der folgenden Website:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html
Regionale Förderprogramme
Einzelne Bundesländer bieten zusätzlich zu den Angeboten des Bundes Förderprogramme für lokal ansässige Unternehmen. Ein genauerer Blick und Recherche können sich also lohnen.
Einige Beispiele sind:
- „Hamburg Digital“ des Landes Hamburg
- „Digitalisierungsprämie Plus“ des Landes Baden-Württemberg
- „Digitalprämie Berlin“ des Landes Berlin
- „DIGI-Zuschuss Hessen“ des Landes Hesse
- „Digitalbonus Thüringen“ des Landes Thüringen
Per Klick auf einen Listeneintrag gelangen Sie zu der entsprechenden Informationsseite des jeweiligen Förderprogramms.
Zusammengefasst
Die Nutzung staatlicher Unterstützung für die Digitalisierung Ihrer Kanzlei kann wirklich hilfreich sein.
Es ist eine gute Idee, sich mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten auseinanderzusetzen und die richtigen Programme zu finden, um fachliche und finanzielle Hilfe zu erhalten.
Es kann auch nützlich sein, sich ein grundlegendes Wissen über diese Fördermaßnahmen anzueignen, falls Ihre Mandanten nach solchen Chancen fragen.
Die Digitalisierung Ihrer Kanzlei kann von staatlicher Unterstützung profitieren, und es ist manchmal einfacher, als Sie vielleicht denken.
David Meyer
Tax Insider – Content Manager
E-Mail: d.meyer@tax-transformation.de
Wann immer Sie so weit sind, können wir Ihnen folgendermaßen helfen:
DIGI-BEL ist der Herausgeber dieses Newsletters und bietet Ihnen drei wichtige Werkzeuge für die erfolgreiche Digitalisierung Ihrer Steuerkanzlei.
- Dokumentenaustausch: Tauschen Sie Dokumente mit Ihren Mandanten direkt vom DATEV Arbeitsplatz aus. Machen Sie Schluss mit dem lästigen Versenden von verschlüsselten E-Mails! Beschleunigen Sie die Mandantenkommunikation – ganz unkompliziert, sicher und sofort einsatzbereit.
- Belegerfassung: Machen Sie die Belegerfassung zum Kinderspiel für Ihre Mandanten. Diese erfassen Belege und senden sie ohne Umwege in die Buchhaltung: Per App, Dokumentenscanner, Webscan u. v. m. Alles ohne Kopfschmerzen oder kompliziertes IT-Wirr-Warr. Jeder Mandant digitalisiert auf dem einfachsten Weg für ihn.
- Mandantenkommunikation: Mit einem Live-Chat können Sachbearbeiter direkt vom DATEV Arbeitsplatz mit einzelnen Mandanten oder Gruppen von Mandanten kommunizieren. Sachverhalte können schnell, sicher und ohne komplizierte, verschlüsselte E-Mails gelöst werden.