Sachbearbeiter dürfen geschützte Mandanten bearbeiten

Sie können mit DIGI-BEL geschützte Mandanten einrichten. Nur dafür berechtigte Sachbearbeiter können dann auf diese Mandanten zugreifen. Dieses Recht muss jedem Sachbearbeiter einzeln vergeben werden.

Wählen Sie in Ihrer Kanzleiadministration „Benutzer“ (1) und wählen den gewünschten Sachbearbeiter zum Bearbeiten aus (2). In der Benutzerübersicht kann über die „Benutzerart“ nach „Sachbearbeiter“ gefiltert werden (3). Bei Bedarf kann auch ein neuer Benutzer angelegt werden (4).

Wenn Sie einen Sachbearbeiter zur Bearbeitung ausgewählt haben, setzen Sie den Haken bei „Der Sachbearbeiter darf auf geschützte Mandanten zugreifen“ (5) und drücken „Speichern“ (6).

Der Sachbearbeiter kann jetzt geschützte Mandanten bearbeiten. Die Berechtigung auf alle anderen Mandanten zuzugreifen ist davon nicht betroffen. Die Einrichtung eines geschützten Mandanten muss, über die Mandanteneinstellungen, für jeden Mandanten einzeln erfolgen.

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